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Pflichtarbeit ohne Lohn - aus: NHZ Nr. 127, Frühjahr 2005 Arbeitsdienst der Kommunen Pflichtarbeit ohne Lohn
Hartz IV ist nun Realität. Die VertreterInnen und ausführenden Organe der herrschenden Politik verkündeten erleichtert, die einschneidenden Strukturveränderungen, die Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch Arbeitslosengeld II (Alg II) und der Wechsel in der Zuständigkeit der Ämter, seien nahezu reibungslos (vergessen wir die kleie Software-Panne zum Jahreswechsel) über die Bühne gegangen. Soziale und linke Initiativen wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfe-Initiativen (BAG-SHI), das Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB) und das Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) sehen das ganz anders. Sie weisen nicht nur grundsätzlich auf die gravierende Schlechter-stellung der Betroffenen, die gesetzlich organisierte Massenverarmung hin. Auch Kritik in Einzelheiten des Verfahrens, das nun erst mal als durchgesetzt hingenommen werden muß, ist notwendig, um den Betroffenen erste Möglichkeiten der Gegenwehr auch auf diesem verschlechterten Niveau zu ermöglichen. "Ein Großteil der Arbeitslosengeld-II-Bescheide ist schlichtweg falsch! Die Bescheide sind für Laien völlig unverständ-lich, und selbst Fachleute werden daraus nicht klug. In den 'Jobcentern' und Agenturen herrschen Chaos und große Unwissenheit, allein in Berlin warten 23.000 AntragstellerInnen auf ihren Bescheid und die für Anfang Januar versproch-ene Auszahlung. Auch andernorts haben viele selbst in der letzten Januarwoche noch keine Benachrichtigung erhalten, geschweige denn ihr Arbeitslosengeld II (Alg II) auf dem Konto. Doch auch diejenigen, bei denen der Bescheid schon im Dezember in den Briefkasten flatterte, haben keinen Grund, aufzuatmen. Häufig werden sie es gar nicht bemerken, wenn ihnen aufgrund fehlerhafter Bemessung Leistungen vorenthalten werden. Die Erfahrungen der zurzeit völlig überlauf-enen Beratungsstellen zeigen deutlich: Unterkunfts- und Heizkosten werden oft nicht komplett übernommen, das Ein-kommen oder der Erwerbstätigenfreibetrag werden oft falsch berechnet, Kindergeld wird doppelt angerechnet, Mehrbe-darfe werden einfach vergessen, das Sozialgeld für die Kinder oder der befristete Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug fehlen gleich ganz," so die Situationsbeschreibung in einem gemeinsamen Flugblatt dieser drei Initiativen. Ihr Rat: "Lieber einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen... Denn es gibt nur eine Antwort auf Alg II: Zusammenschließen und gemeinsam Rechte durchsetzen!" Aufklärung über die verbliebenen Rechte ist die erste Voraussetzung, um wenigstens diese zu verteidigen und im nächsten Schritt um die Rücknahme des Sozialabbaus zu kämpfen. Bei dem umfassenden und komplexen Charakter der Sozialangriffe unter Agenda 2010 und Hartz IV kann dies nur in organisierter Form erfolgen. Gefordert sind hier gerade auch die (noch) Beschäftigten und ihre Organisationen, die Gewerkschaften. Daß mit den Angriffen auf die Sozialsysteme letztlich die Löhne und Arbeitsbedingungen, also die gewerkschaftlich vereinbarten Tarifstrukturen, gemeint sind, spricht sich allmählich herum, ohne daß Konsequenzen gezogen werden. Am deutlichsten ist der Zusammenhang bei der nicht ganz neuen, aber nun in den Mittelpunkt der Maßnahmen gestellten Form der Zwangsarbeit, genannt 1-€-Jobs. Der neue Arbeitsdienst"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." Dies könnte das Motto für die im Sozialgesetzbuch II (SGB II) festgelegte "Grundsicherung für Arbeitsuchende", also das Alg II, sein. Nach § 2 steht die Leistung nur Betroffenen zu, die bereit sind, "alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit aus(zu)schöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muß aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Einglie-derungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu über-nehmen." Die berüchtigte Zumutbarkeit ist in § 10 geregelt: Schlicht jede Arbeit, zu der der "Hilfebedürftige" "körperlich, geistig und seelisch" in der Lage ist, muß angenommen werden. Ein Berufsschutz, wie er zumindest ansatzweise für die ersten Monate der Arbeitslosigkeit im SGB III noch gesichert ist, ist im SGB II ausdrücklich ausgeschlossen. Allein soziale Verpflichtungen gegenüber eigenen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oder ein nicht definierter "sonstiger wichtiger Grund" können als Hindernis vorgebracht werden. So lautet die Regelung der unbegrenzten Arbeitsverpflichtung für Langzeitarbeitslose. Alg-II-BezieherInnen haben demnach die Pflicht, sich zur Arbeit jeder Art zur Verfügung zu halten, Eingliederungsverein-barungen mit dem für sie zuständigen "Fallmanager" der Arbeitsagentur abzuschließen sowie "Eigenbemühungen" (Bewerbungen) nachzuweisen. Wenn sie dem nicht in genügendem Maße nachkommen, müssen sie sich auf harte Sanktionen einstellen. Der ohnehin kümmerliche Regelsatz von 345 € (West) bzw. 331 € (Ost) kann dann um 30 %, im Wiederholungsfall um 60 % gekürzt, bei Jugendlichen unter 25 Jahren sogar ganz gestrichen werden. Erst bei Unterwerfung unter den Arbeitszwang wird die Sanktion wieder aufgehoben. In der üblichen sozialtechnischen Sprache ist der Begriff "Arbeitsgelegenheit" (1-€-Job) in § 16 Absatz 3 SGB II geregelt. Demnach muß es sich um "im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten" handeln. Der zu dieser Arbeit Verpflichtete erhält zusätzlich zu seinem Alg II eine "angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen", eben den berühmten 1 € (gnadenweise etwas mehr), mit dem z. B. Fahrtkosten dem Begriff nach abgegolten sind. Diese Arbeitsgelegenheiten "begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrecht"; für sie gelten daher nur gesetzliche Mindestsstandards wie z. B. Arbeitszeit- und Urlaubsgesetz. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15 bis 30 Stunden, die Betroffenen werden in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt. Für sie werden Beiträge zur Kranken- und zur Renten-, aber nicht zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, d. h. diese 1-€-Jobs, die jeweils ein halbes Jahr dauern, begründen keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I) nach ihrem Abschluß. Hartz IV wird als Arbeitsbeschaffungsprogramm im Interesse der Erwerbslosen verkauft. Arbeitslosigkeit gibt es jedoch nicht deswegen, weil etwa die "Eigenbemühungen" der Erwerbslosen bei der Jobsuche oder ihre Bereitschaft zur Weiterqualifizierung unzureichend seien, sondern weil das Kapital schlicht keinen Bedarf an (tariflich bezahlter) Arbeits-kraft in diesem Umfang und die öffentliche Hand -vor allem wegen der unternehmerfreundlichen Steuerpolitik von SPD-Grün- kein Geld für die Einstellung notwendigen Personals haben. Ein Widerspruch liegt dann bereits darin, daß zusätzliche Jobs in öffentlichem Interesse wohl kaum eine Brücke in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt sein können, allenfalls als Drehtür für einige Glückliche. Wer in solchen "zusätzlichen" Jobs arbeiten muß, darf wohl kaum damit rechnen, dort eine Qualifikation für reguläre Tätigkeiten zu bekommen oder irgendwann einmal tariflich entlohnt zu werden. Hier werden Menschen schlicht verwahrt, abgedrängt oder ausgenutzt. Nach Beendigung der Maßnahme stehen sie genau dort, wo sie vorher waren, nämlich auf dem Flur der Arbeitsagentur, des Job-Centers etc. Wenn aber trotzdem verzweifelte Menschen "dankbar" nach diesem Strohhalm greifen, wie es in den Medien gerne geschildert wird, so ist dies nicht die Begeisterung für ein angebliches System gemeinnütziger Hilfe und meist auch nicht der naive Glaube daran. Vielmehr ist dieses Betteln um miese Jobs Ausdruck von ausweglos erscheinenden Notlagen, d. h. der Unfähigkeit des kapitalistischen Systems, arbeitswillige Menschen zu akzeptablen Bedingungen und entsprechend ihren Qualifikationen sinnvoll zu beschäftigen und zu entlohnen. Aber darum allein geht es nicht. Schon lange vor Inkrafttreten von Hartz IV wurde über die Bedeutung von "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" diskutiert. Papier ist geduldig, Rechtsbegriffe sind form- und interpretierbar. Wie entsteht "zusätzlicher Bedarf" an Jobs? Zusätzliche Tätigkeiten müßten offensichtlich solche sein, die über das gegenwärtige reguläre Angebot hinaus geschaffen würden. Das ist kaum zu erwarten angesichts einer Situation, in der überall, gerade bei sozialen Diensten, gespart wird. In wirklich zusätzliche Tätigkeiten müßte zusätzliches Geld gesteckt werden, auch für solche Minimaljobs. Da liegt es näher, zuerst einmal reguläre Arbeitsverhältnisse, die in der Vergangenheit gestrichen wurden, nun mit Hartz-IV-Arbeitskräften zu besetzen. Diese sind unter Umständen genauso qualifiziert. Nach deren Bedürfnissen und Arbeitsmotivation wird nicht gefragt, in der Regel auch nicht nach den Auswirkungen für von ihnen betreute Pflegebedürftige, Kinder usw., die sich jedes halbe Jahr auf eine neue Bezugsperson einstellen müssen. Zusätzlicher "Bedarf" an 1-€-Stellen wird künstlich herbeigeführt durch Stellenabbau im Öffentlichen Dienst und bei Wohlfahrtsverbänden sowie absehbar durch die Abschaffung des Zivildienstes im Zuge der endgültigen, gesetzlichen Auflösung der Wehrpflicht. Das kann zunächst einmal Teilbereiche umfassen, die durch die Überlastung der verblie-benen Pflege-, Erziehungs- und Betreuungspersonen nicht mehr abgedeckt werden, z. B. Vorlesen im Altenheim oder im Kindergarten, oder Hilfen in der Verwaltung (Sozialdezernent Pipa, der mit seiner neuen Gesellschaft "Arbeit, Qualifika-tion, Ausbildung" den Arbeitsdienst der Alg-II-BezieherInnen im Main-Kinzig-Kreis voll übernommen hat, bot schon im Dezember der Zeichenakademie in Hanau 1-€-Kräfte für die Bibliothek an). Hier wird eine Salamitaktik in Gang gesetzt, mit der Zug um Zug auf die reguläre Tarifstruktur in der Lohnarbeit übergegriffen wird, um sie zu zerstören. Man halte sich die Geschichte der Leiharbeit in der BRD vor Augen, die in den siebziger Jahren mit einem restriktiv verfaßten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz begann, das über Jahrzehnte schrittweise bis zu einer fast vollständigen Freigabe ausgehöhlt wurde. Die Gewerkschaften setzten dem hinhaltenden, jedoch lauen Widerstand entgegen, den sie 2003 aufgaben, um die "Arbeitnehmerüberlassung" zu tarifieren und diese "Branche", mit eigenen Worten, aus der Schmud-delecke zu holen. Berufliche Qualifizierung als vorgebliches Ziel des "Förderns und Forderns" wird bei all dem sang- und klanglos auf der Strecke bleiben. Überwiegend werden 1-€-JobberInnen als Büro-, Putz-, Küchenhilfen und für ähnliche Tätigkeiten eingesetzt, die wichtig sind und erledigt werden müssen, aber keine Fortbildungsperspektive bieten. Vielmehr wird häufig nicht mit wirklicher Qualifizierung, sondern der "Gewöhnung" an elementare Sekundärtugenden (frühes Auf-stehen, regelmäßiges und pünktliches Erscheinen etc.) geworben. Gerade dies, zusammen mit der Ausgrenzung aus dem normalen Leben, legt den Gedanken an einen öffentlich organisierten Arbeitsdienst nahe. Seit Mitte der siebziger Jahre wurde eine Sozialpolitik betrieben, mit der die vom kapitalistischen System erzeugte Massenarbeitslosigkeit durch Konzessionen an das Kapital (Lohnsubvention) in ein erträgliches Ausmaß zurückge-drängt werden sollte. Gleichzeitig wurden die Betroffenen durch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen ruhiggestellt, die letztlich auch den Beschäftigten signalisierten, daß es nicht um die nackte Existenz geht. Der soziale Frieden konnte so gesichert werden, nicht zuletzt im Interesse der Weltmarktstellung des deutschen Kapitals. Nachdem nun einerseits die Kosten für die Unternehmerseite zu hoch erscheinen, andererseits sich wohl bis zum letzten Sozialdemokraten die Erkenntnis herumgesprochen hat, daß das "Phänomen" der Massenarbeitslosigkeit im Kapitalismus nicht zu beseitigen ist, greift nun gnadenlos die rot-grün organisierte Ausgrenzungsmaschinerie. Es geht im SGB II (Arbeitslosengeld II, gekoppelt an Arbeitszwang) nicht mehr wie im SGB III (Arbeitslosengeld und früher -hilfe, verbunden mit arbeitsmarkt-politischen "Instrumenten") um notdürftige Erhaltung des Lebensstandards, Teilhabe am sozialen Leben und Rück-gliederung ins Berufsleben, sondern um Abkopplung dieses Teil der Gesellschaft, sozialtechnische Verwaltung und Verbringung in einen Arbeitsdienst. Organisatoren des Arbeitsdienstes Bundeswirtschaftsminister Clement sprach von 600 000 Personen (ca. 20 % aller Langzeitarbeitslosen), die er in 1-€-Jobs gedrängt sehen möchte. Mittlerweile wird auch das tiefer gehängt, wie so viele Prognosen vorher. Aber die Zielrichtung kommt klar zum Ausdruck. Die 1-€-JobberInnen werden angeboten wie Sauerbier, wer sie einstellt, be-kommt Geld oben drauf. Besonders soziale Einrichtungen, seit Jahren unterfinanziert, sind im Visier. Bei ihnen kommt die Ideologie der Gemeinnützigkeit besonders gut an und ist relativ unverdächtig zu vermitteln: Einerseits ist der soziale Auftrag mit "zusätzlichen" Kräften besser zu erfüllen, andererseits wird arbeitslosen Menschen scheinbar eine Möglich-keit der Qualifizierung geboten. Wohlfahrtsverbände wie AWO (Arbeiterwohlfahrt), Caritas, Diakonie u. a., die in Hartz IV anfangs eine Bedrohung für ihren Zuständigkeitsbereich sehen wollten, argumentieren jetzt ganz offensiv, den neuen Maßnahmen eine Chance zu geben, Arbeitsgelegenheiten nach § 16,3 SGB II seien besser als Nichtstun. Damit werden die Wohlfahrtsverbände zu Mittätern beim Abbau von Tarifstrukturen und sozialen Rechten. Dies ist kein Wunder, da z. B. die AWO in ihren Gliederungen gern Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bricht und nach der Kündigung des BAT-AWO von ihrer Seite über mehr als ein Jahr in einem tariflosen Zustand lebt (seit Anfang 2005 ist das AWO-Tarifwerk wieder in Kraft). Opposition in den Wohlfahrtsverbänden selbst gibt es kaum, wie kritisch eingestellte Beschäftigte darlegen. Planungen zum Einsatz gibt es längst in den Kommunen, z. B. die als Kindererzieherin ausgebildete Vorleserin oder arbeitslose LehrerInnen als Betreuung für lernschwache SchülerInnen und Deutschunterricht für MigrantInnen, Essen-ausgeber in sozialen Einrichtungen. In Dresden etwa werden als Haupteinsatzbereiche aufgeführt: Freizeit- und Sportbereich, freie Kulturarbeit, Kinder- und Jugendbetreuung, Umwelt, Büro-, Hausmeister- und Küchendienste, humanitäre und soziale Aufgaben, Tourismus. Es dürfte wohl nur ein kleiner Schritt sein, bis die BillighelferInnen für normale Tätigkeiten eingesetzt werden, z. B. wenn eine reguläre Kraft ausfällt. Was den sozialen Einrichtungen und den Kommunen gelegen kommt, wollen sich auch die Unternehmer nicht ent-gehen lassen. Allerdings ist die Meinungsbildung hier wohl noch nicht fertig: Während der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) private 1-€-Jobs wie selbstverständlich einforderte, wiegelte die BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, für Tarifverhandlungen zuständig) mit der Bemerkung des BDA-Chefs Hundt ab, dies gefährde tariflich reguläre Arbeitsplätze, so als wolle er sagen, daß dies vorerst ein zu tiefer Einschnitt in den sozialen Frieden sei. In Sachsen-Anhalt machen die Unternehmerverbände dagegen Nägel mit Köpfen: Schon im März wollen sie private 1-€-Jobs einrichten. Es sei ihnen bewußt, daß sie "in einen Bienenkorb stechen", aber sie seien dabei, "ein Konzept zu erarbeiten"; selbstverständlich gehe es ihnen darum, "Brücken in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen" (FR, 8. Januar 2005). Bei diesen ersten Vorstößen wird es nicht bleiben. Der sachsen-anhaltinische DGB hält dies für eine "spannende Frage". Man werde sich um die "genauen Konditionen" kümmern. Auch hier ist wieder schlichtes Einknicken der Gewerkschaften zu vermerken. Statt prinzipiellem Widerstand, der von Anfang an gegen die Agenda- und Hartz-Gesetzgebung hätte organisiert werden müssen, versucht man wieder, den Tiger zu reiten und als gezähmtes Kätzchen vorzuführen. Am 5.10.2004 hieß es in einer Erklärung des DGB-Bundesvorstandes: "Die zwangsweise Heranziehung zu diesen Maßnahmen muß auf wenige Ausnahmen begrenzt werden." Ähnliche Aussagen gab es früher zur Leiharbeit, aber keine konkrete Gegenwehr, bis man sich vor die Notwen-digkeit gestellt glaubte, die "Branche" aus der "Schmuddelecke" heraus tarifieren zu müssen. Das Beispiel sollte als Warnung eigentlich genügen. "Arbeit, Qualifikation, Ausbildung" Bekanntlich ist durch die Hartz-Gesetzgebung die Zuständigkeit für die Langzeiterwerbslosen auf Arbeitsagentur und Kommune vor Ort verteilt. In der Regel soll die Zusammenfassung der Vermittlung in Arbeitsstellen und der damit zusammenhängenden Verfolgungsbetreuung (Eingliederungsvereinbarungen, Kontrolle der Eigenbemühungen, Sanktionen, Einweisung in 1-€-Jobs) in gemeinsam betriebenen Job-Centers stattfinden. Daneben gibt es das Optionsmodell, das Kommunen erlaubt, diese Aufgaben in Eigenregie wahrzunehmen. Zu den "Gewinnern" eines vom Bundeswirtschaftsministerium gesteuerten Auswahlverfahrens gehört der Main-Kinzig-Kreis (vgl. NHZ Nr. 126, S. 19f). Das frühere Berufsbildungs- und Beschäftigungszentrum (BBZ) in Gründau gilt schon lange als Modell solcher kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Sozialdezernent Pipa steht mit Hartz IV nun am Ziel seiner jahrelangen Bemühungen. Zusätzlich zu den 3 500 SozialhilfebezieherInnen, die sich bisher in der Zuständigkeit des Kreissozialamtes befanden, hat er nun den Zugriff auf diejenigen des städtischen Sozialamtes in Hanau sowie die bisherigen ArbeitslosenhilfebezieherInnen im Arbeitsamtsbezirk Hanau (= Main-Kinzig-Kreis), insgesamt ca. 12 000 Personen. Freilich ist das BBZ nun zu klein. Es wurde umgegründet in die erheblich größere "Gesellschaft für Arbeit, Qualifikation und Ausbildung" (AQA gGmbH), die 4 Regionalzentren in Hanau, Maintal, Gelnhausen und Schlüchtern, Zweigstellen in Langenselbold und Wächtersbach, ein Büro in Frankfurt sowie gewerblichtechnische Ausbildungsstätten im Hanauer Industriepark, in Gründau und in Schlüchtern hat. Der Apparat der AQA wurde um 150 Stellen erweitert, 90 Fallmanager, 25 Vermittler sowie Fachleiter und Ausbilder wurden bisher eingestellt. Seit Jahresbeginn ist dieser Komplex mit Hauptsitz im bisherigen Hanauer Landratsamt, aus dem die Kreisverwaltung Mitte des Jahres nach Gelnhausen verlegt wird, das neue "Arbeitsamt" für Langzeiterwerbslose. In der Arbeitsagentur selbst (die nach wie vor am Hauptbahnhof sitzt) wurden wegen der nun auf Kurzzeitarbeitslose (SGB III) beschränkten Zuständigkeit Büros geschlossen und Stellen gestrichen. Die betroffenen Beschäftigten wurden nach Offenbach, Frankfurt, Gießen und Darmstadt versetzt. Auswirkungen auf das TarifsystemMit Hartz IV greifen Unternehmerverbände, Regierungen und Kommunen massiv die Flächentarifverträge an. Die Arbeits-agenturen können nach der neuen Gesetzeslage über 3 Millionen Arbeitslose zwingen, unter Tarif zu arbeiten. Mit Mini-jobs werden Vollzeitbeschäftigte verdrängt, z.B. im Einzelhandel. Mit 1-€-Jobs können tariflich Beschäftigte im Öffent-lichen Dienst oder bei Wohlfahrtsverbänden ersetzt werden. Die Möglichkeit, Arbeitskräfte weit unter Tarif einzustellen, ermuntert Unternehmer zum Ausstieg aus Tarifverträgen, damit sie die verbilligte Arbeitskraft nutzen können, und erhöht den Druck, die Tarife für Neueingestellte abzusenken. Trotzdem ist zunächst noch offen, ob die 1-€-Jobs wirklich der "Renner" unter den Beschäftigungsmaßnahmen werden, denn schon frühere Arbeitsmarktreformen haben sich später als Flop erwiesen (z. B. private Arbeitsvermittlung, Vermittlungs- und Bildungsgutscheine, Eingliederungsvereinbarungen, Kombilöhne, Leiharbeit, Personal Service Agenturen). 1-€-Jobs sind nicht völlig umsonst zu organisieren: Die JobberInnen bekommen Mehraufwandsent-schädigung, die sozialen Einrichtungen, die sie beschäftigen, eine Prämie. Doch zumindest eines haben die 1-€-Jobs schon gebracht, nämlich die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und den erneuten Angriff auf die Tarifstrukturen im Sinne des "Förderns und Forderns" politisch abzusichern. Deshalb müssen Versuche in den Gewerkschaften, ihre Zustän-digkeit für 1-€-Jobs zu leugnen, die betroffenen zwangsarbeitenden KollegInnen als "Schmutzkonkurrenz" zu diffamieren und sich auf diese Weise der Verantwortung zu entziehen, klar zurückgewiesen werden. Es handelt sich bei den sogenannten Arbeitsgelegenheiten zwar nicht im bürgerlich-arbeitsrechtlichen, aber im klassenpolitischen Sinne grundsätzlich um Lohnarbeit, denn auch öffentlich-rechtliche BilliglöhnerInnen liefern pro Stunde Arbeitszeit ein Mehrprodukt ab. GegenwehrDeshalb muß Gegenwehr auf die Organisationen der Lohnabhängigen, die Gewerkschaften, übergreifen. Nur solange dies nicht der Fall ist, liegt der Schwerpunkt bei den Erwerbslosen- und sonstigen Sozialinitiativen, die allein zu schwach sind, eine grundlegende Änderung der Politik durchzusetzen. Vorerst sind nur unmittelbar Betroffene (auch davon nur eine kleine Minderheit) zum Widerstand bereit, wie zuletzt die Aktion "Agenturschluß" gezeigt hat. Daß sie etwas bewegen können, war am 1. November 2003 in der Demo in Berlin zu spüren; sie führte zu den dann gewerkschaftlich geprägten Aktionen am 3. April 2004 und zu dem Perspektivenkongreß von Verdi, Attac u. a. im Mai 2004. Diese Ansätze waren allerdings noch zu schwach und hatten ihrerseits keine praktischen Folgen. Es sind noch viele dicke Bretter zu bohren. Die Aktion "Agenturschluß" wurde in Dortmund auf dem Kongreß "Die Kosten rebellieren" im August letzten Jahres entwickelt. Ihr Erfolg am 3. Januar 2005 wurde von der Presse klein geschrieben. Tatsächlich konnte sie den Start von Hartz IV nicht beeinträchtigen, das bewirkten eher kleinere Systempannen. In realistischer Sicht konnte aber auch nichts anderes zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet werden. Ein Erfolg war daher nicht in praktischer Hinsicht zu sehen, sondern in der Breite der Aktion (88 Städte) und dem verursachten Medienrummel. Die Abwehr der Zwangsarbeit durch Hartz IV muß auf allen Ebenen einsetzen: 1. individuell von Seiten der Betroffenen durch den Gebrauch der Widerspruchsrechte, die im Gesetz festgelegt sind; 2. Nutzung von unabhängigen Beratungs-stellen; 3. von Seiten der Betriebs- und Personalräte durch Gebrauch von Einspruchsrechten bei der Einstellung; 4. politisch durch Gründung/Aktivitäten von Initiativen; 5. politisch/gewerkschaftlich durch Arbeit in den Gewerkschaften mit dem Ziel, Mehrheiten gegen den Kurs der Zusammenarbeit mit Kapital und Regierung zu sammeln. Weitgehend deckungsgleich sind die Widerspruchsrechte für Betroffene und für Betriebs- und Personalräte: Dabei geht es darum, ob die Maßnahme den gesetzlichen Bedingungen entspricht, insbesondere ob sie "zusätzlich" und "gemeinnützig" ist und ob sie die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt fördert. Hier geht es also darum, die Hartz IV begleitende Ideologie auf den Prüfstand zu stellen, taktischen Nutzen daraus zu ziehen und den konkreten Einsatz möglichst zu verhindern. Im Internet finden sich nützliche Fragenkataloge, die abzuarbeiten sind: www.alg-info.de, www.tacheles-sozialhilfe.de, www.erwerbslos.de. Vor Ort sind Informationen zu sammeln, z. B. ob durch den zugewiesenen 1-€-Job eine reguläre Tätigkeit verdrängt wird bzw. kurz vorher eine solche dort bestanden hat. Gewerkschaft und Betriebs-/Personalrat müssen einbezogen werden; wieweit das Früchte trägt, hängt natürlich von den örtlichen Gegebenheiten ab, auf jeden Fall ist Hartnäckigkeit erforderlich. Diese unmittelbare Gegenwehr ist eine entscheidende Voraussetzung zur Politisierung. Ohne konkrete Aktionen/Kämpfe der Betroffenen wird sich in den Belegschaften der Ämter und Betriebe und in den Gewerkschaften nicht viel ändern. Nur gemeinsam können die noch Beschäftigten und die schon Erwerbslosen als Lohnabhängige ihre Interessen gegen den gemeinsamen Gegner verteidigen.
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