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Zu den ehemals geplanten Stellen als "Ortsteildiener" in Hanau,
die mit 1-Euro-JobberInnen besetzt werden sollten

 

Der Grundgedanke der verantwortlichen PolitikerInnen bei der Einführung von befristeten Arbeitsgelegenheiten, den sogenannten „1-Euro-Jobs“, war: Alg-2-BezieherInnen bzw. Langzeitarbeitslose über diese Maßnahme wieder in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.

Laut Gesetz [§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II] sollen diese Arbeitsgelegenheiten „zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse“ sein.

Die „1-Euro-Jobs“ sollten weder bereits bestehende noch vor kurzem weggefallene bzw. abgebaute Arbeitsplätze ersetzen. Diese Zielsetzungen entsprechen natürlich nicht der Realität.

Die Erfolgsaussicht der 1-Euro-JobberInnen wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu gelangen, laut einer Umfrage die in dem 2006 erschienen „Schwarzbuch Hartz IV“ veröffentlicht wurde, bei 3,5% liegt. Ca. 60% der Befragten gaben an, dass die Übernahme sogar von vornherein ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Auch im Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist diese Entwicklung zu beobachten, wobei die Zahlen sogar noch weiter auseinandergehen. Also weniger als 3% gelangen durch die Arbeitsgelegenheiten in den 1. Arbeitsmarkt und bei fast 100% wird das ausdrücklich von vornherein ausgeschlossen, so heisst es auf eine Anfrage an den Kreisausschuss im MKK ganz lapidar: "Bei der gemeinnützigen Beschäftigung steht die Arbeitsvermittlung nicht im Vordergrund, (...).".

In Hanau werden z.B. im Grünflächenamt ca. 17 Arbeitslose als „1-Euro-JobberInnen“ beschäftigt, die dieselben Tätigkeiten wie ihre Kollegen mit einer regulären Vollzeitbeschäftigung ausüben.

Im MKK wurden auf diese Weise ca. 1000 bis 1100 „1-Euro-Jobs“ geschaffen. So z.B. in den Städten, Gemeinden und den Eigenbetrieben und GmbH`s des Kreises (z.B. an Schulen, Ämtern für Immobilien- u. Bauwirtschaft, Grünflächen, Forst- u. Abfallwirtschaft, soziale Dienste oder der Fachstelle Sport, Kultur oder Strategie u. Bürgerservice - teilweise ist eine vorher durchlaufene Privatisierungswelle der städtischen und kommunalen Einrichtungen voraus gegangen!), in sozialen Institutionen und Vereinen in kirchlicher und freigemeinütziger Trägerschaft (z.B. Diakonie und Caritas oder beim DRK), der Agentur für Arbeit und bei der AQA GmbH selbst, die das Regionalzentrum für Arbeit leitet und somit für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen im MKK zuständig ist (bei der AQA selbst z.B. im Recycling- und Bauhof oder als Sicherheitsdienste).

Die geplanten Stellen als Ortsteildiener sind ein weiterer Beleg dafür, daß Tätigkeiten, die sowieso im Aufgabenbereich der Stadt liegen und somit keine zusätzliche Arbeit darstellen, von Erwerbslosen Hilfebedürftigen in erzwungener Weise verrichtet werden sollen.

Weiterhin erinnert die Idee der Ortsteildiener auch sehr stark an den „Blockwart“ im 3. Reich.

Arbeitsgelegenheiten dienen nicht den hehren Zielen, unter denen sie angepriesen werden. Mit ihnen wird die wirtschaftliche Notlage von Erwerbslosen und sozialen Trägern ausgenutzt.

Dabei spielt der Gesetzgeber mit der Angst Erwerbsloser, aus der Gesellschaft und der sozialen Sicherung herauszufallen und mit der Angst der Träger, kaputt gespart zu werden.

„1-Euro-Jobs“ gehören abgeschafft und durch reguläre, sozialversicherungspflichtige und ordentlich entlohnte Arbeitsplätze ersetzt.

Dazu gibt es keine Alternative, im Interesse der Erwerbslosen, der Beschäftigten und natürlich auch der Menschen, die z.B. soziale Dienste in Anspruch nehmen.

 


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