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1-Euro-Jobs in der Elektroschrottverwertung -
Subventionierung d. Elektroindustrie - Testlauf für eine Ausweitung der 1-€-Jobs

aus: NHZ Nr. 134, Herbst 2007
Stand: 16. August 2007

Subventionierung der Elektronikindustrie

Testlauf für eine Ausweitung der 1-€-Jobs

1-€-Jobs in der Elektroschrottverwertung

Hartz IV scheint sich als "Normalität" etabliert zu haben. Während die Erwerbslosenzahlen in der offiziellen Statistik derzeit sinken (3,72 Mio. Menschen im Juli 2007), rutschen gleichzeitig immer mehr Menschen in die Abhängigkeit von Arbeitslosengeld II (Alg II). Mit 7,4 Mio. Personen wurde der bisherige Höchststand erreicht; allein im Bereich der Langzeiterwerbslosen meldete die Bundesagentur für Arbeit im Juli eine Zahl von 1,2 Mio. Menschen, von denen eine knappe halbe Million "schon sehr lange vom Arbeitsmarkt weg" sei. In der Arbeitslosenstatistik werden etliche Sozial-lagen, in denen Menschen auf Unterstützung durch Alg II angewiesen sind, gar nicht erfasst. 1-€-JobberInnen mit mehr als 15 Wochenstunden, junge Leute auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Erstarbeitsplatz, längerfristig Kranke, Niedriglöhner mit ergänzendem Alg II gelten nicht als erwerbslos, leben aber knapp auf oder gar unter dem Existenz-minimum. Hinzu kommt die Dunkelziffer derjenigen, die auf Alg II verzichten, um sich dem Behördenstress nicht auszusetzen. "Es geht nicht bergauf, ganz im Gegenteil", meint deshalb ein Sprecher des Deutschen Landkreistages (junge welt, 1. August 2007).

Wenn die Arbeitslosigkeit auch bei guter Konjunktur immer noch sehr hoch bleibt, der Sektor von Teilzeitbeschäftigung und Niedriglöhnen immer weiter ausgedehnt wird, selbst tariflich bezahlte Vollzeitjobs in immer mehr Branchen zum Leben nicht mehr ausreichen, wächst die Verarmung breiter Bevölkerungsschichten unausweichlich. Dies befördert einerseits die Streikbereitschaft (auch an offiziellen Gewerkschaftsstrukturen vorbei), andererseits schwächt es zugleich die Widerstandskraft - beide Tendenzen bestehen widersprüchlich nebeneinander. So freut sich die IG Metall über eine kurze Tarifrunde mit höheren Ergebnissen als in den vergangenen 15 Jahren. Dagegen verlieren Gewerkschaften und Belegschaften Abwehrkämpfe gegen Betriebsschließungen und Lohnsenkungen, sei es in Flächenstreiks wie bei der Telekom, sei es in Häuserkämpfen wie bei BSH und Gate Gourmet. Eine kleine, aber derzeit effektive Gewerkschaft wie die GDL (Fahrpersonal im Schienenverkehr) steht allein einem mächtigen, von der Politik unterstützten Konzern Deutsche Bahn gegenüber und hat obendrein die "konkurrierenden Gewerkschaften" Transnet und GDBA zum Gegner. So könnte weiter berichtet werden. Das Ergebnis von alldem ist, dass gegenwärtig ca. 5 Mio. Menschen für Löhne unter der Armutsgrenze arbeiten.

Der Einfluss von Hartz IV

Zur Schwäche der organisierten Arbeiterbewegung trägt die Sozialpolitik mit Hartz IV entscheidend bei. Solange es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, erfüllt der Regelsatz von Alg II (derzeit 347 €) die Funktion eines Existenzmini-mums, für das der Staat, das Kollektiv der SteuerzahlerInnen, geradezustehen hat. Die Unternehmer wissen die erwerbslose "Reservearmee" zu nutzen, als Lohndrücker, Streikbrecher und billige Arbeitskräfte mit verminderten Rechten, ohne Kündigungsschutz wie z. B. LeiharbeiterInnen. Millionen Menschen befinden sich in einer Lage und einer psychischen Verfassung, in der "Arbeit um jeden Preis" ein erstrebenswertes Ziel, mehr jedoch eine unausweichliche Notwendigkeit zu sein scheint. Dies ist die Situation, in der selbst 1-€-Jobs als "Zubrot" zum knappen Alg II von vielen Betroffenen "dankbar" angenommen werden. Es handelt sich um pure Erpressung. Selbstverständlich gibt es immer noch diejenigen, die sich wehren; sie haben jedoch einen schweren Stand in dem Bemühen, MitstreiterInnen und UnterstützerInnen zu gewinnen, auch in den Reihen der 1-€-JobberInnen selbst, der Belegschaften und der Gewerkschaften.

Sogar in einem Bericht des Bundesrechnungshofes wird zugegeben, dass im Jahre 2006 bundesweit mindestens 25 % aller vergebenen 1-€-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängt haben, weitere 50 % seien zumindest zweifelhaft (junge welt, 10. Juli 2007). Eine Tagung der GEW im Frankfurter Gewerkschaftshaus am 2. Juli 2007 hat hierzu Daten und Fakten aus der Region, insbesondere der Stadt Frankfurt, zusammengetragen. Demnach wurden in der Main-Metropole ca. 5000 1-€-Stellen eingerichtet, deren Finanzierung im Jahre 2006 8,3 Mio. € betrug - Geld, das nach Berechnungen von Sozialinitiativen wie der Wuppertaler Tacheles e. V. auch für sozialversicherungspflichtige Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen ausreichen würde (vgl. Beispielrechnung in NHZ Nr. 127, S. 9); damit wären freilich auch Arbeitnehmer-rechte nach Betriebsverfassungsgesetz etc. verbunden. Als Profiteure in Frankfurt wurden insbesondere Werkstatt Frankfurt, Internationaler Bund, Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt und GFFB gGmbH (Gesellschaft, die sich auf die "Arbeitsmarktintegration" von Frauen spezialisiert hat). Sie bekommen für den Einsatz eines 1-€-Jobbers nicht nur dessen Arbeitskraft geschenkt, sondern auch eine "Trägerpauschale", die ihre Verwaltungs-, Einarbeitungs- oder welche-auch-immer-Kosten bei weitem übersteigt.

Einsatz im Main-Kinzig-Kreis

Zur Verteilung von 1-€-Jobs im Main-Kinzig-Kreis liegt eine Anfrage der Kreistagsfraktion der Linkspartei vor, die am 23.10.2006 vom "Kreissozialamt/Fa. AQA gGmbH" beantwortet wurde, allerdings sehr pauschal, so dass nur eine ungefähre Einschätzung möglich ist. Demnach werden "SGB-II-Leistungsempfänger … mit gemeinnützigen und zusätzlichen Tätigkeiten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben" in folgenden Bereichen eingesetzt: Hauswirtschaft, Grünanlagen, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Archive, soziale Einrichtungen und Heime mit als zusätzlich ausgegebenen Gärtner-, Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten, Essenausgabe, Vorlesen, Spaziergangsbegleitung etc. Diese Einsätze dauern drei bis sechs Monate mit jeweils 15 bis 30 Wochenstunden und können unter Umständen verlängert werden. Träger sind der Main-Kinzig-Kreis, seine Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften sowie die kreisangehörigen Kommunen, dazu soziale Institutionen und Vereine aller Art, sofern sie als gemeinnützig eingetragen sind. Insgesamt handele es sich um 1100 über das ganze Kreisgebiet verteilte Stellen (Oktober 2006), deren Zahl saisonalen Schwankungen unterliege. Zum Alg II zahlt der Kreis 1,80 € als "Mehraufwandsentschädigung". Die kreiseigene AQA (Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung, Ausbildung), die an diese Träger (aber auch an sich selbst) vermittelt, ist aus der Fusion von Teilen des Kreissozialamtes mit dem früheren BBZ in Gründau hervorgegangen. Der Kreis tritt als "Optionskommune" auf, d. h. er verwaltet und vermittelt die Alg-II-BezieherInnen allein, ohne Zusammen-arbeit mit dem Arbeitsamt.

Bedeckt hielt sich die Kreisbehörde zu den Aspekten, mit denen in der Öffentlichkeit 1-€-Jobs als "Brücke in den ersten Arbeitsmarkt" begründet werden. Hier hieß es regelmäßig: "Hierzu wird keine Statistik geführt." Auf die Frage, mit welchen Maßnahmen eigentlich 1-€-JobberInnen in reguläre tarifliche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden, wurde mit bemerkenswerter Offenheit erklärt, dass dies nicht der Sinn der 1-€-Jobs sei, denn hier handele es sich lediglich um "Trainingsmaßnahmen" in einem nicht arbeits-, sondern sozialrechtlichen Verhältnis. Auch aus diesen "Verhältnissen" könnte ja vielleicht die eine oder andere Vermittlung gelingen. Dies sei, so die Antwort des Kreises, nicht bekannt, vermutlich gelinge dies nur bei einem Anteil von 3 % der eingesetzten Personen und dies auch nur beim Kreis selbst oder bei kreiseigenen Gesellschaften. So dürftig insgesamt diese Beantwortung der Linken-Anfrage ausfiel, so deutlich zeigt sie eben, dass die Praxis der 1-€-Jobs ganz anders aussieht als ihre offizielle Legitimierung und dass das unter den Verantwortlichen wohl auch niemanden peinlich berührt.

Eine Anfrage der Fraktionen der Linken und der Grünen im Hanauer Stadtparlament, die sich in diesem Falle auf den Bereich der städtischen Behörden und Betriebe beschränkte, wurde vom Magistrat der Stadt zwar ausführlicher beantwortet, ergab insgesamt aber ein ähnliches Bild wie im Kreis. 1-€-JobberInnen werden in der Hanauer Stadtverwaltung vorwiegend zur Pflege von Immobilien eingesetzt, wodurch die Stadt vor allem als Träger von Schulen, Kindergärten und Sportstätten viel Geld sparen kann. Hauptamtliche Stellen sind schon längst eingespart worden, so dass ein Verdrängungseffekt im Einzelfall nicht unmittelbar nachzuweisen ist, sondern komplexe Recherchen erfordert. Dies ist auch so beabsichtigt.

Elektronikschrottverwertung in Nidderau

Der Kreis behauptete in seiner Beantwortung der o. a. Anfrage, dass "niemals mehr als sechs Klienten in einer gemeinsamen Beschäftigungsmaßnahme zusammengefasst werden". Geht man in die Elektronikrecycling-Anlage des Eigenbetriebs Abfall des Main-Kinzig-Kreises in Nidderau, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Hier handelt es sich um die größte Ansammlung von 1-€-JobberInnen in einer einheitlichen Einsatzstelle im Kreisgebiet. Sie erledigen eine Pflichtaufgabe im gesellschaftlichen Interesse, die der Gesetzgeber eigentlich den Herstellunternehmen aufgab, aber mit einem Schlupfloch versah, an dem auch die Kommunen partizipieren, indem sie Langzeiterwerbslose zu angeblich "zusätzlicher" Arbeit heranziehen und mit "Mehraufwandsentschädigung" abspeisen.

Seit März 2006 ist das "Gesetz über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" in Kraft. Es stellt die deutsche Ausformung einer entsprechenden europäischen Richt-linie dar, die ein Produkt der seit der SPD-/Grüne-Koalition in Berlin zunehmenden Akzeptanz des Verursacherprinzips in Umweltfragen ist, ohne das Industriekapital damit in vollem Umfang belasten zu wollen. Die Kommunen sind jetzt verpflichtet, ausreichend Sammelstellen einzurichten, die Altgeräte kostenlos von den Haushalten zurückzunehmen und für die Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Die Elektroindustrie muss hierfür die Kosten übernehmen.

Das Gesetz bietet den Kommunen aber auch die Möglichkeit, die Aufbereitung und Verwertung selbst zu übernehmen; damit sinken auf jeden Fall die Kosten für die Industrie. An dieser Stelle hat die Gelnhäuser Kreisverwaltung ihre Chance gesehen, etwas für die Entlastung ihres Gebührenhaushalts zu tun, und kam auf die Idee, diese arbeitsinten-sive Aufgabe mit den "Kräften" zu erledigen, die ihr in der AQA ohnehin zur Verfügung stehen: 1-€-JobberInnen. Durch die Eigenverwertung kann der Kreis Einnahmen aus dem Verkauf der rückgewonnenen Wertstoffe erzielen. Bundesweit geschieht dies auch in vielen anderen Kommunen, die größte Anlage dieser Art betreibt die Stadt Hagen am Rande des Ruhrgebietes. Das Ganze hat Modellcharakter: Es könnte sich ausweiten als Selbstverständlichkeit in allen Kommunen, darüber hinaus als Testfall für immer breiteren Einsatz von 1-€-Jobs durch entsprechende Gesetzesänderungen.

Der Main-Kinzig-Kreis organisiert die Sammlung und Verwertung der Elektro-Altgeräte über seinen Eigenbetrieb Abfall, die Arbeitskräfte stellt die AQA. Im kreiseigenen Recyclingzentrum in Nidderau wird Elektroschrott aus dem ganzen Westteil des Main-Kinzig-Kreises angefahren. Von März bis Jahresende 2006 wurden mehr als 2000 Tonnen Altgeräte gesammelt und demontiert. Im Zentrum werden Geräte wie Computer, Musikanlagen, Rasenmäher u. ä. zerlegt, Materialien wie Kunststoffe und Metalle von einander getrennt und sortiert, anschließend gezählt, gewogen, in Container verpackt und abtransportiert, alles durch 1-€-JobberInnen. Im Kern handelt es sich um eine breitflächige Subvention der Profite der elektrogeräteherstellenden Unternehmen, denen das teure und arbeitsintensive Recycling als Pflichtaufgabe abgenommen wird. Die auf der Hand liegende Fragestellung, ob dies durch Bestimmungen des SGB II gedeckt ist, ist weiter unten zu diskutieren. Wenn das Recycling von Elektroschrott eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, kann sie gerade nicht in der Form der "Zusätzlichkeit" erledigt werden.

Arbeitsbedingungen

In der Nidderauer Anlage gibt es 67 Plätze für langzeiterwerbslose Erwachsene, weitere 10 für Jugendliche unter 25 Jahren und 11 für Erwerbslose über 58 Jahren, die als 1-€-JobberInnen eingesetzt sind. Stammbeschäftigte mit Tarif-vertrag fungieren in der Regel als Vorgesetzte. Ein weiteres, kleineres Recyclingzentrum betreibt die AQA in Gründau mit 25 1-€-JobberInnen, dazu Sammelstellen im ganzen Kreisgebiet, so dass die Zahl aller 1-€-JobberInnen, die in dieser Branche beschäftigt sind, auf mindestens 120 zu schätzen sind, gegenüber einem Dutzend regulär Beschäftigten. Gearbeitet wird über sechs Monate 30 Stunden wöchentlich in einer Kernzeit von 7.15 h - 15.45 h an den Tagen von Montag bis Freitag.

Unter den geschilderten Umständen dringt über die Arbeitsbedingungen in Nidderau wenig an die Öffentlichkeit. In einer von leider nur 30, 40 Personen besuchten öffentlichen Diskussionsveranstaltung des Hanauer Sozialforums hieß es zu diesem Thema: "Es gibt keine Luftabsauganlagen. Etliche Fenster in der Demontagehalle sind defekt und waren bei unserem letzten Besuch (gemeint: Go-in im März 2007, s. u.) mit Zetteln beklebt, auf denen stand, dass sie nicht geöffnet werden dürfen. Die meisten Leute tragen nicht einmal einen Mundschutz. Viele 1-€-Jobber dort geben an, dass man auf Nachfragen einen bekommen könne, danach geschaut, ob man einen trägt, wird aber nicht." Toner-Kartuschen aus Laserdruckern werden -Berichten zufolge- ohne ausreichende Schutzmaßnahmen demontiert - durch einfaches Zerschlagen, so dass der krebserregende schwarze Staub durch die schlecht belüftete Halle wabert. In einer Anfrage an den AQA-Beirat (die der NHZ von dritter Seite übermittelt wurde) vom 25. Juni 2007 wird vorgetragen: "Im Recyclinghof in Nidderau-Heldenbergen sollen fortlaufend Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz stattfinden. Nach mir geschilderten Zuständen soll z. B. die äußere Tür abgeschlossen sein, so dass Fluchtwege blockiert sind. Dies führt dann auch zu katastrophalen klimatischen Bedingungen in diesen Hallen. Des weiteren soll es schon bei geringen Verstößen, z. B. zwei Minuten früher in die Pause, Abmahnungen, im Wiederholungsfall der Rauswurf mit 30 % Sanktion (d. h. 30 %ige Kürzung des Alg II, d. Red.) geben. Einige Anleiter sollen sich bei diesen Schikanen besonders hervortun. Betroffene berichten, dass der Eindruck eines Straflagers entstehe, hier sollte unbedingt entgegengewirkt werden."

Wenn also nicht nur an tariflichen Lohnkosten, sondern auch am gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz gespart wird, ist die Schlussfolgerung des Referenten in der Veranstaltung des Sozialforums nachzuvollziehen: "Die Elektro-industrie kriegt die arbeitsintensive Gerätedemontage zum Schnäppchenpreis." Hier ergeben sich Möglichkeiten bzw. -im Interesse der Betroffenen und der Lohnabhängigen insgesamt- Verpflichtungen für Gewerkschaft und betriebliche Interessenvertretung. Zwar zählen die 1-€-Jobs nicht als Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Betriebsverfass-ungsgesetzes, dennoch gelten Arbeitsschutzrechte für sie ganz genau so und damit das Rechte und die Pflicht des Betriebsrats, auf deren Einhaltung zu pochen. Auch das wäre ein Hebel, dem Einsatz von "Arbeitsgelegenheiten" ein wenig von der Attraktivität zu nehmen, die er für die öffentlichen Arbeitgeber und indirekt -wie in diesem Beispiel- auch für Unternehmer hat. Ob dies genutzt wird, hängt nicht nur von der persönlichen Situation der Betroffenen ab, sondern auch von dem politischen Willen aller Beteiligten auf Seiten der Ausgebeuteten, mit dieser Zwangslage offensiv umzugehen und sich so gut wie möglich zu wehren.

"Zusätzlichkeit" als juristische Definition

BezieherInnen von Alg II dürfen formal nur unter bestimmten Bedingungen zu 1-€-Jobs verpflichtet werden. Die Formu-lierung im § 16, Absatz 3 SGB II lautet: "Für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeits-gelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen eine ange-messene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen …" Dass ein die Umwelt möglichst wenig belastendes Recycling von Elektroschrott im "öffentlichen Interesse" liegt, wird wohl niemand bestreiten - wie aber ist es mit der Zusätzlichkeit? Um hiergegen erfolgreich Einspruch einzulegen, müssen die formalen Bestimmungen untersucht werden. Der Begriff "Zusätzlichkeit" wurde im alten Sozialhilferecht (BSHG) für Tätigkeiten definiert, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt (bis zu voraussichtlich zwei Jahren) erledigt werden kann. Wie schon erwähnt, ist dies im konkreten Einzelfall in der Regel schwer nachzuweisen, da die bestimmende Behörde auch über ihr Datenmaterial verfügt und sich von außen nicht einfach in die Karten gucken lässt.

Im Hanauer Sozialforum ist die Idee entwickelt worden, am Begriff der "Zusätzlichkeit" die Rechtswidrigkeit der Praxis in Nidderau politisch zu thematisieren und juristisch anzugreifen. Damit soll die Sozialpolitik des Main-Kinzig-Kreises an einem zentralen Punkt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln getroffen werden. Wie weit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine Frage des Kräfteverhältnisses und der gegebenen Fähigkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit. Gelingt es, hier im Main-Kinzig-Kreis ein klares Urteil zur Rechtswidrigkeit des 1-€-Job-Einsatzes in Nidderau zu erwirken, könnte das auch anderen Regionen und größeren Städten Mut machen, gegen dortige Recycling-Center vorzugehen, um an dieser Frage die Hartz-IV-Politik zu diskreditieren. Damit wäre z. B. einer immer drohenden Ausweitung der 1-€-Praxis ein Riegel vorgeschoben und eine Voraussetzung geschaffen, gegen die reaktionäre Sozialpolitik der letzten Jahrzehnte, nunmehr der großen Koalition, mit Rücknahmeforderungen in die Offensive zu kommen (s. hierzu auch Artikel auf Seite ?? und Spendenkonto).

Die Politik der "Optionskommune"

Abschließend ist auf den Begriff "Optionskommune" zurückzukommen. Die damit verbundenen gesetzlichen Bestim-mungen legen den Rahmen und die Ziele fest, die die Sozialpolitik des Main-Kinzig-Kreises gegenüber den Erwerbs-losen charakterisieren. Weit entfernt, hier nur ausführende Behörde sein zu wollen, hat der MKK mit Erich Pipa als Sozialdezernent, inzwischen Landrat, sogenannte "Neue Wege" vor Ort massiv vorangetrieben, bis sie schließlich in der Hartz-Gesetzgebung mündeten. Auch auf dieser Ebene hat er mit den Mitteln, die einem Lokalpolitiker in einem wich-tigen Ressort zur Verfügung stehen (Medien, Lobbyarbeit, Vortrag im zuständigen Bundestagsausschuss), seine Vorstellungen publik gemacht. In die Hartz-Gesetzgebung hat der MKK insbesondere das Konzept "Optionskommune" eingebracht. Es besagt, dass in der Arbeitsvermittlung von Langzeiterwerbslosen vor Ort anstelle der als Regel vorge-sehenen Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune letztere allein bestimmen kann. Da der damalige Streit zwischen SPD-Grüne und CDU/CSU/FDP, ob die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommunen geeigneter seien, nicht entschieden wurde, hat man das Konstrukt "Optionskommune" in das Gesetz eingebaut und willkürlich die Zahl von 69 Kommunen bestimmt, die sich hierfür bewerben dürfen. Eine davon ist natürlich der Main-Kinzig-Kreis.

Die Behauptung, der Streit drehe sich um die bessere Vermittlung der Langzeiterwerbslosen in Arbeit, ist freilich nur vorgeschoben. Dass nicht in Arbeitsplätze vermittelt werden kann, die weder von Unternehmen noch öffentlichem Dienst bereit gestellt werden, ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Durch die Schattengefechte unterschiedlicher Institutionen gegeneinander (hier: AQA gegen Arbeitsagentur) soll vielmehr in der Öffentlichkeit das plausibel gemacht werden, worum es eigentlich geht: um die Verfügungsgewalt über die aus Sicht der Unternehmen und der Haushaltspolitiker notwendige Senkung der Lohnkosten, hier durch Senkung der Sozialkosten. Die Kernfrage hierzu lautet: Kriegen wir das zentral über die Bundesagentur für Arbeit hin (Gewerkschaften) oder ist Regionalisierung das geeignetere Konzept (Unternehmerverbände, CDU/CSU/FDP)? Kann man das lösen durch einen Kompromiss, ein Mix von beidem unter Federführung des Bundes (SPD/Grüne)? Der rote Faden in Pipas lokaler Sozialpolitik besteht darin, dass er schon lange vorher (seit den frühen neunziger Jahren) und in dieser Auseinandersetzung erst recht die Option der Regionalisierung verfolgt.

Dies bedeutet nichts anderes als "Standortpolitik" auf regionalem Niveau. Etabliert wird ein Wettbewerb der schnellsten Form der Lohnkostensenkung zwischen den Regionen, wie wir es auch auf nationalstaatlicher Ebene kennen. Da "Arbeitsplätzeschaffen" unter gegenwärtigen kapitalistischen Bedingungen allenfalls ein Nullsummenspiel zwischen Standorten ist, versucht jeder möglichst "erfolgreich" die Erwerbslosigkeit im eigenen Territorium zu exportieren und anderen aufzuhalsen. Die Mittel dazu sind bei Pipa die verschiedensten Modelle von Lohnzuschüssen, Leiharbeit, 1-€-Jobs, mit denen er die Lohnsenkungsspirale antreibt. Den Vorteil hat die Unternehmerwirtschaft, besonders die-jenige aus Regionen, die besonders rabiat vorgehen und auch sonst günstige Marktbedingungen haben. Individuell können Langzeiterwerbslose relativ besser dastehen als zuvor, wenn sie mehr Glück oder Geschick als andere haben. Insgesamt aber verlieren die Lohnabhängigen, wenn sie sich gegeneinander hetzen lassen.

All diese Modelle sind es nicht wert, von klassenbewussten Linken aufgegriffen zu werden. Die Forderung nach Einrichtung tariflicher, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze ist die einzig richtige, auch bzw. gerade wenn sie von staats- und unternehmenshörigen Ökonomen als absurd dargestellt werden. In dieser Auseinandersetzung geht es um Grundsätze von Sozialpolitik ebenso wie um konkrete Ausformungen wie die Recyclinganlage des MKK in Nidderau und die Ausbeutung der Langzeiterwerbslosen durch 1-€-Jobs.

"Das Fehlen einer eigenständigen politischen Stimme der arbeitenden Klassen ist … die eigentliche politische Tragödie unserer Zeit", schreibt die "Arbeiterpolitik" (Nr. 3/2007, S. 36) in einem eigentlich weltpolitischen Zusammenhängen gewidmeten Artikel. Wie in vielen anderen Fragen, gilt dies auch in dem hier skizzierten sozialpolitischen Thema. Wie wäre es sonst möglich, dass trotz der eindeutigen Auswirkungen in die Tarifpolitik hinein die lokale Gewerkschaft ver.di zu 1-€-Jobs in der Recyclinganlage in Nidderau (und anderswo) nichts zu sagen, geschweige zu mobilisieren weiß und die Partei "Die Linke" sich auf parlamentarische Anfragen beschränkt?

 


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