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Allgemeine und grundsätzliche Kritik an Ein-Euro-Jobs


Einführung | Kritikpunkte | zusammenfassend zum Schluß



  • Einführung
    • Große Nachrage, z.Zt. (noch) mehr Nachfragen als angebotene Arbeitsgelegenheiten!
        • Durch die miserable finanzielle Situation der Betroffenen..
        • Kein Mensch sitzt freiwillig – isoliert & perspektivlos – zu Hause rum.
        • Jeder Mensch braucht Anerkennung, (soziale) Kontakte und letztendlich auch eine Aufgabe (Sinn fürs Leben).
        • Die meisten haben die (illusorische) Hoffnung doch noch über einen Ein-Euro-Job in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu gelangen (sozusagen der letzte „Strohhalm“, an dem festgehalten wird).

    Um längerfristige Verbesserungen der Lebensverhältnisse bei den Betroffenen zu erreichen, sind Ein-Euro-Jobs in keinster Weise zu gebrauchen, wie aus den nun folgenden Kritikpunkten ersichtlich wird. Das Gegenteil ist der Fall!



  • Kritikpunkte
    • Arbeitsgelegenheiten sind für erwerbslose Menschen nicht freiwillig!
      • Wer nicht antritt oder abbricht bekommt Kürzungen (1. Stufe: -30%, 2. Sufe: -30%, 3. Stufe: nur noch Lebensmittelgutscheine).
      • Jugendliche (U25) erhalten schon bei der ersten Sanktion keine finanziellen Mittel mehr.
    • Durch Arbeitsgelegenheiten werden reguläre Arbeitsplätze abgebaut und das allgemeine Lohn- und Gehaltsniveau wird weiterhin nach unten gedrückt!
      • Trotz der (angeblichen) „Zusätzlichkeit“, ist die Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt offensichtlich.
      • Deutlich wird dies bei der Betrachtung der Entwicklung der Zivildienststellen, diese sollten bei ihrer Einführung auch lediglich „zusätzlich“ sein.
      • Zivildienststellen könnten in absehbarer Zeit durch Ein-Euro-JobberInnen ersetzt werden.
      • Wegen (angeblicher) Finanznot werden Stellen gestrichen, die dann „zusätzlich“ wiederbesetzt werden.
      • Angesichts klammer Kassen wandelt sich „zusätzlich“ in „unentbehrlich“.
      • So wird auch das jetzt schon löchrige Tarifsystem noch weiter ausgehöhlt und die Abwärtsspirale bei der Lohnentwicklung geht weiter.
    • Arbeitsgelegenheiten schaffen eine untere Klasse von Beschäftigten!
      • Laut Gesetz sind es überhaupt keine regulären Arbeitsverhältnisse.
      • Wer aus dem ersten Arbeitsmarkt herausfällt oder gar nicht erst hinein kommt, ist vom Status ganz unten angekommen.
      • Es gibt keinen Lohn, sondern lediglich eine nicht näher definierte Aufwandsentschädigung.
      • Arbeitsrechte, z.B. betriebliche Mitbestimmung oder Streikrecht gelten für diese Menschen nicht.
      • Ein-Euro-JobberInnen sind nur noch durch Arbeitsschutz und Bundesurlaubsgesetz abgesichert.
      • Bei einem Arbeitsunfall gibt’s zwar noch medizinische Versorgung, aber bei ernsthaften und dauerhaften Verletzungen, keine Unfallrente.
      • Durch die Beschäftigung der Billigst-Arbeitskrafte entsteht eine Konkurrenzsituation zur übrigen Belegschaft – Konflikte sind vorprogrammiert.
    • Arbeitsgelegenheiten geben erwerbslosen Menschen keine Perspektive!
      • Denn durch HARTZ IV werden keine Arbeitsplätze geschaffen.
      • Die meisten Erwerbslosen verzweifeln doch an dem kargen Stellenangebot, nicht aber an evtl. mangelnden Fähigkeiten.
      • Es gibt kaum noch seriöse, offene Stellen.
      • Weder Wirtschaft noch Politik schaffen die notwendigen Arbeitsplätze.
    • Arbeitsgelegenheiten sind nicht (unbedingt) gemeinnützig!
      • Denn nach dem Gesetz müssen sie lediglich „zusätzlich" sein und „im öffentlichen Interesse liegen“.
      • Zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse liegend“ können auch Arbeiten bei einem Wirtschaftsunternehmen sein – z.B.: bevor eine Firma wegen „zu hoher Kosten“ Arbeitsplätze verlagert, könnte sie auf die Idee kommen, den bisherigen Standort mithilfe der Billigst-Arbeitskräfte zu erhalten (Standortlogik). Das liegt natürlich auch „im öffentlichen Interesse“. Da als Alternative Entlassungen drohen – also gar keine Arbeitsplätze – kann man die Arbeitsgelegenheiten auch hier durchaus als „zusätzlich“ definieren.

    Vgl. auch „Bolkestein-Richtlinie“ (EU-Dienstleistungsrichtlinie), die die Entwicklung in diese Richtung weiter forciert.

    • Arbeitsgelegenheiten bieten nicht immer einen Euro pro Stunde!
      • Denn laut Gesetz gibt es nur eine „angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen“.
      • Schon jetzt variiert die angebotene Mehraufwandsentschädigung (MAE) zwischen 0,50 – 1,80 Euro/Std. (z.B. WI: 0,50 – 1,00 Euro /für U25 Auszahlung von 80% monatl., die restlichen 20% am Ende der Maßnahme)
      • Ebenso ist es legitim, nur zusätzliche Kosten zu erstatten; wer die nicht nachweisen kann, geht leer aus.
    • Mit Hilfe von Arbeitsgelegenheiten wird im sozialen Bereich weiter gekürzt!
      • Denn die einzelnen Träger werden von den Kommunen bereits jetzt auf die Beschäftigung dieser billigen Arbeitskräfte hingewiesen /gedrängt.
      • Die höchsten Ausgaben verzeichnen alle Träger in den Personalkosten, jede Möglichkeit, diese zu senken, wird ein Argument der öffentlichen Hand sein, (noch) weniger Geld in den sozialen Bereich zu investieren.
      • Der zwangsläufig damit verbundene Qualitätsverlust sozialer Arbeit /öffentlicher Aufgaben wird billigend in Kauf genommen.

    Arbeitsgelegenheiten dienen nicht den hehren Zielen, unter denen sie angepriesen werden. Mit ihnen wird die wirtschaftliche Notlage von Erwerbslosen und sozialen Trägern ausgenutzt!

    Dabei spielt der Gesetzgeber mit der Angst Erwerbsloser, aus der Gesellschaft und der sozialen Sicherung herauszufallen und mit der Angst der Träger, kaputt gespart zu werden!



  • Zusammenfassend zum Schluß
  • Der offizielle Hauptzweck der Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten soll die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Dieser Zweck hat sich aber nicht erfüllt. Laut Erwerbslosen-Hilfevereinen ( BAG-Shi, Tacheles e.V., Arbeitskreis-Erwerbslose) haben weniger als 5% der TeilnehmerInnen bislang im Anschluss an einen Ein-Euro-Job anschließend irgendeine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden /bekommen. Dies bestätigt auch die Umfrageergebnisse von Labournet, nämlich 3,5%, sage und schreibe 9 Menschen von 256 befragten – veröffentlicht im 2006 erschienen „Schwartzbuch Hartz IV“.

    In den meisten Fällen sind erhebliche Zweifel an der Zusätzlichkeit angebracht.

    Hartz IV und die Folgen für die soziale Arbeit: 1-Euro-Jobs: Zusätzlich und gemeinnützig – ein Märchen wird zur Drohkulisse“, vom Autor Wilfried Nodes.
    (Vgl.: www.ratgeber-1eurojobs.de )

    Die Regierungsvorschläge heute führen dazu: „Das Soziale wird – neben einigen kommunalen Diensten – zum Haupteinsatzort für Ein-Euro-Jobs. Die Botschaft lautet: Das Soziale ist ein Euro wert, das soziale braucht keine besondere Kompetenz, soziales Engagement ist erzwingbar.

    Das „Soziale“ insgesamt wird als „zusätzliches“ Gut diskreditiert!

    Zusätzlich ist nur, was nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Trägers gehört, was nicht in der letzten Zeit durch andere Arbeitsstellen abgedeckt war und auch nur dort, wo keine Gewinnerzielungsinteressen vorliegen.

    Doch Ein-Euro-Jobs lohnen sich für Kommunen und Wohlfahrtsverbände nicht nur, weil sie ihnen billige Arbeitskräfte bescheren. Im besten Fall kassieren die Städte und Gemeinden doppelt. Denn die Jobcenter, in denen sich Kommunen und Arbeitsagentur seit Jan. 2005 gemeinsam um die Langzeitarbeitslosen kümmern, zahlen jedem Träger, der einen „Zusatzjobber“ einstellt, eine Pauschale. Der geringste Teil davon ist die MAE für den Arbeitslosen. So meinte Holger Schäfer (Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft, IW) in einem Artikel der „Welt am Sonntag“ vom 10. April 2005, „Die Träger machen ein glänzendes Geschäft.“ Bei den angepeilten 600.000 Zusatzjobs beträgt das Marktvolumen mindestens 3,6 Milliarden Euro. „Die ABM-Industrie war gerade noch in ihrer Existenz bedroht“, sagte IW-Mann Schäfer weiter, „jetzt hat sie für sich ein neues Geschäftsfeld gefunden“.

    Zu guter Letzt muss noch auf den absehbaren Einzug der Ein-Euro-Arbeitskräfte in der Privatwirtschaft hingewiesen werden. So fordert der z.B. der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste „gleiche Chancen“ bei den Ein-Euro-Jobs und begrüßt Hartz IV und will ebenfalls „zu dessen Erfolg beitragen“. Darum brauche es „Chancengleichheit“, sonst käme es zu „Wettbewerbsverzerrungen“, hört mensch diese verlauten.

    Ein-Euro-Jobs gehören abgeschafft und durch reguläre, sozialversicherungspflichtige und ordentlich entlohnte Arbeitsplätze ersetzt!

    Dazu gibt es keine Alternative, im Interesse der Erwerbslosen, der Beschäftigten und auch der Menschen, die z.B. soziale Dienste in Anspruch nehmen (müssen)!

     


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