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Verschundene Unterlagen beim Regionalzentrum und
Von verschwundenen Unterlagen und Untätigkeit beim Regionalzentrum Hanau und die vom Amtsgericht Hanau verweigerte Beratungsschein-ausstellung. Der Vorfall hat insofern mit dem Regionalzentrum Hanau zu tun, da die Untätigkeit der Mitarbeiter des MKK, bzw. AQA gGmbH, meiner Ansicht nach der Auslöser war. Kurze MKK Vorgeschichte: Mitte Februar 2008 musste ich erneut Leistungen lt. SGB II beantragen. Erst Ende April 2008 bekam ich ein Schreiben, das Unterlagen fehlen würden, obwohl ich selbige bereits einen Monat davor (!) komplettiert hatte. Leider ging ein Teil über den MKK Hausbriefkasten in der Eugen-Kaiser-Straße – ich hatte also nicht für alles einen Nachweis. Nachdem ich die angeblich fehlenden Unterlagen erneut nachreichte, rührte sich die Mitarbeiterin wieder nicht, obwohl ich sie mehrmals darauf aufmerksam machte, dass ich z.B. die fällige Miete nicht begleichen kann und stellte sogar noch einen Antrag auf Vorschuss. Die Reaktion darauf war gleich Null. Da ich mir nun nicht mehr zu helfen wusste, wollte ich mir einen Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Und nun mein Erlebnis mit dem Amtsgericht Hanau: Als Nachweis, dass ich bedürftig bin, brachte ich u.a. das O-Schreiben vom MKK mit, in dem mein Antrag auf Leistungen bestätigt wurde und auf dem auch die Unterlagen aufgeführt waren, die dieser benötigt. Einige hatte ich auf dem Schreiben schon teils für mich an-/abgehakt. Dies war wohl für die Mitarbeiterin des Amtsgerichts anscheinend Grund genug daran zu zweifeln, dass ich die Unterlagen überhaupt schon komplett abgegeben hätte. Was es die Mitarbeiterin zu interessieren hat, wie und wo ich etwas abhake und warum sie daraus Schlüsse zieht, ist mir schleierhaft. Immerhin rief sie die entsprechenden Sachbearbeiterin beim MKK an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Als Antwort erhielt sie, wie schon oben angemerkt, dass Unterlagen gefehlt hatten. Ich gab an, dass diese Unterlagen schon längst vorlagen, nur eben beweisen kann ich es nicht. Es ist für mein Verständnis schlicht unsinnig - wissentlich - nur die Hälfte der Unterlagen abzugeben und dann diese ganze Aktion zu unternehmen. Obwohl ich im Vorfeld schon nachfragte, ob sich jemand überhaupt für die Grundsicherung (hier: meine Miete) interessiere, wurde mir geraten, mich doch selbst telefonisch mit dem MKK in Verbindung zu setzen. Mein Argument, dass ich, aus negativer Erfahrung und damit persönlichen Gründen, nur noch schriftlich mit dem MKK verkehre, wurde von der Amtsgericht-Mitarbeiterin nicht akzeptiert. Hier war das sinngemäße Credo, „...es könne nicht sein, dass meine persönlichen Gründe vorrangig seien“. Auf gut Deutsch... es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit mit Kosten (anwaltliche Beratung) belastet wird, nur weil ich mich "weigere", telefonisch beim MKK anzufragen. Ich erlaube mir hier noch die Anmerkung, dass ein Telefonat auch keine spontane Besserung bewirkt hätte, da meine Probleme der Sachbearbeiterin beim MKK schon längst bekannt waren. Hinzu kommt, dass ich auf Grund von mündlichen Absprachen wieder keinen Nachweis über das Gesprochene gehabt hätte und somit hinterher wieder mit „leeren Händen“ dastehen würde. Erst nach mehrmaligem Nachfragen, ob man sich denn überhaupt bewusst sei, dass mein Wohnraum gefährdet wird, erhielt ich einen Kursus bezüglich des Mietrechts, was die Mitarbeiterin wohl schon aus dem ff beherrschte. Sinngemäß wollte sie mir wohl mitteilen, dass ich schon nicht von Heute auf Morgen auf der Strasse sitzen würde. Weiterhin wurde von ihr pauschal argumentiert, dass ich mir doch mal überlegen solle, wie viele Anträge es zu bearbeiten gäbe und dass sie sich absolut neutral verhält. Immerhin bekam ich noch einen wirklich “guten“ Ratschlag: „Auf Nachweis meiner Bedürftigkeit, könne ich beim MKK in Hanau Lebensmittelgutscheine erhalten“. Da dies vermutlich auch Wochen gedauert hätte, habe ich darauf dankend verzichtet. Mein Fazit: Nicht nur der MKK, sondern auch die Auskunftsstelle des Amtsgericht Hanau nahm es - meiner Erfahrung und Verständnis nach - wissentlich und billigend in Kauf, dass mein Wohnraum gefährdet war. Auch an weiteren Folgen scheint man dort nicht besonders interessiert zu sein. Sollte ich - was ich natürlich hoffe - wieder in Arbeit kommen und vielleicht eine neue Wohnung bei meinem jetzigen Vermieter suchen, so wird dieser sich das vielleicht zweimal dank "meiner Zahlungsmoral" überlegen. Einen Beratungshilfeschein habe ich natürlich nicht erhalten. Aber ich könnte ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Sachbearbeiterin beim MKK erheben, wurde mir noch mit auf den Weg gegeben. Danke Frau XXX, die ergeht zunächst gegenüber ihrer Person. Diese Zeilen wurden lt. Gedächtnisprotokoll erstellt, so wie ich es erfahren habe und hiermit sinngemäß wiedergebe, so wie ich einzelne Aussagen selbst interpretiere und verstanden habe. Ich bitte diesen Text unter Beachtung der gesetz-lichen Regelungen und Wahrung der Anonymität auf der Homepage des Erwerbslosenkreis Hanau zu veröffentlichen. Hanau, im Mai 2008
Name und Anschrift des Verfassers dieses Erfahrungsberichtes liegen dem Erwerbslosenkreis Hanau vor.
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